Im Zuge Ihrer Anfragebestätigung durch Immobilienscout24.de, Immonet.de, Immowelt.de, erhielten Sie bereits
eine Widerrufsbelehrung. Damit wir Ihnen die gewünschten Informationen ohne Verzögerung zusenden bzw. einen
Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren können benötigen wir Ihre Zustimmung, das wir sofort für Sie tätig
werden sollen.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich dem Ihnen zustehenden Widerrufsrecht ergeben sich
zwei Möglichkeiten für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage:
1. Sofortige Bearbeitung - dies können wir allerdings nur tun, wenn Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten!
2. Bearbeitung frühestens nach Ablauf von 14 Tagen - dann ist Ihre Widerspruchsfrist abgelaufen.
Wichtig:
Selbstverständlich ist die Beratung und Besichtigung der von uns angebotenen Immobilie kostenfrei!
Erst nach erfolgreicher Vermittlung durch uns (bei Kauf = Kaufvertrag, bei Miete = Mietvertrag)
berechnen wir Ihnen eine zuvor vereinbarte Provision.
Sie möchten kurzfristig besichtigen und nicht 14 Tage auf Ihren Besichtigungstermin warten und haben die
Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen? Gerne! Nutzen Sie einfach das nachfolgende Onlineformular.
Ich bin von der Firma iP IMMOBILIEN Thomas Pildner, Brandenburger Str. 54, 61348 Bad Homburg, mittels
einer Widerrufsbelehrung über mein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen informiert worden. Würde
ich
innerhalb dieser 14 Tage dem Maklervertrag widersprechen, wäre ich an diesen nicht mehr gebunden und die
die o.g. Firma würde mit ihrer Dienstleistung erst nach Ablauf der 14 Tage beginnen.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie schon jetzt im Wissen, dass die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen
ist, Ihre Tätigkeit zu der von mir angefragten Immobilie aufzunehmen und bestätige hiermit, dass ich auf mein
14-tägiges Widerrufsrecht verzichte.
Ich wurde darüber informiert, dass in diesem Falle iP IMMOBILIEN Thomas Pildner bei meinem Rücktritt vom
Vertrag innerhalb der 14 Tage, mir gegenüber einen Anspruch auf Wertersatz hat. Dieser entspricht grundsätzlich
der ortsüblichen und im Angebot ausgewiesenen Provision, da diese mit Erbringung des Nachweises oder der
Vermittlung des abgeschlossenen Hauptvertrages (Miet- oder Kaufvertrag) verdient und fällig ist.
Sie können dieses Formular auch hier ausdrucken und uns zufaxen oder per Post senden.